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Sportlerehrung 2025

07. Jan 2025

In diesem Jahr wird die Stadt Mühlacker die 48. Sportlerehrung am 10. April 2025 durchführen. Anmeldungen sind bis zum 27. Februar 2025 möglich.

Die Ehrung soll Ausdruck des Dankes und der Anerkennung der Stadt für die im Jahr 2023 und 2024 von den Sportlerinnen und Sportlern der verschiedensten Vereine oder Schulen erbrachten herausragenden Leistungen sein.

Die Ehrung ist für Donnerstag, den 10.04.2025 im Uhlandbau vorgesehen. Bitte reservieren Sie bereits jetzt den Termin.

Sollten Sie eine oder mehrere der unten aufgeführten Leistungen melden, erhalten Sie zum Festakt eine gesonderte Einladung.

Entsprechend den geltenden Richtlinien können alle Sportlerinnen und Sportler und Mannschaften geehrt werden, die einen

1. – 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften
1. + 2. Platz bei Süd-/Südwestdeutschen od. Bad.-Württembergischen Meisterschaften
1. Platz bei Württembergischen oder Badischen Meisterschaften
1. Platz bei Schulmeisterschaften auf Landesebene

bei einer vom jeweiligen Fachverband ausgeschriebenen Meisterschaft errungen haben. Darüber hinaus können auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften sowie Sportlerinnen und Sportler mit einem Start in einer deutschen Nationalmannschaft geehrt werden. Inhaberinnen und Inhaber deutscher Rekorde und Jahresbestleistungen auf nationaler Ebene sowie süddeutscher, südwestdeutscher, oder baden-württembergischer Rekorde können ebenso berücksichtigt werden.

Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften auf regionaler Ebene und darunter können bei der Auswahl leider nicht berücksichtigt werden.

Gemäß den geltenden Richtlinien sind auch Ehrungen von Personen möglich, die ihre Leistungen als Mitglied eines auswärtigen Vereins erzielt haben. Bitte informieren Sie diese Sportlerinnen und Sportler ebenfalls über die anstehende Meldung zur Sportlerehrung.

Wir bitten Sie, die Sportlerinnen und Sportler Ihres Vereins bzw. Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule bis spätestens zum 27.02.2025 mittels den unten verlinkten Meldeformulars zu melden. Die Meldefrist ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Meldungen können wegen der für die Vorbereitung der Ehrung benötigten Zeit nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte füllen Sie das PDF-Formular vollständig aus, d.h. jedes auszufüllende Feld und die genaue Beschreibung der erzielten Erfolge (z.B. Punktzahlen, Höhe, Weite, Zeit usw.) und die damit erreichte Platzierung sowie gegebenenfalls weitere Angaben, die Ihnen in diesem Zusammenhang wichtig und erwähnenswert erscheinen.

Für jede Person ist ein separates Online-Formular zu benutzen unter Angabe der Sportart und der zuvor erwähnten Kriterien. Dasselbe gilt auch für eventuell zu ehrende Mannschaften; in diesem Fall ist für jede Mannschaft ein separater Vordruck mit Namensangabe der einzelnen Sportlerinnen und Sportler auszufüllen.

Für den Fall, dass sich doch noch Rückfragen ergeben sollten, ist ein Hinweis auf dem Meldeformular zur Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner und zur telefonischen Erreichbarkeit tagsüber von Vorteil.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass bei der Ehrung am 10.04.2025 die Eltern der zu ehrenden Kinder im Alter bis zu 16 Jahren eingeladen sind.

Bitte geben Sie diese Information rechtzeitig an den entsprechenden Personenkreis weiter, da dieser für die Ehrung keine separate Einladung erhält. Selbstverständlich sind auch die Trainerinnen oder Trainer bzw. Übungsleiterinnen oder Übungsleiter der zu Ehrenden ohne förmliche Einladung zur Sportlerehrung eingeladen.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Dokumente zur Sportlerehrung 2025: