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Lärmaktionsplanung der Stadt Mühlacker

Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes der Stadt Mühlacker (3. Runde)

Der Lärmaktionsplan (3. Runde) der Stadt Mühlacker gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Mühlacker am 26.10.2021 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47 d BImSchG in Verbin-dung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Stadt Mühlacker hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Lärmaktionsplan der 3. Runde gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt. Damit wird der Lärmaktionsplan der 1. und 2. Stufe vom 25.03.2014 für den Straßenlärm fortgeschrieben.

Der vorliegende Lärmaktionsplan behandelt nicht die Schienenstrecken. Die aktuelle Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat das Eisenbahn-Bundesamt am 18. Juni 2018 veröffentlicht. Die Lärmbelastungen der Bahnstrecken werden im Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker nur nachrichtlich aufgenommen.

Die Ergebnisse aus der im Frühjahr 2021 erfolgten Behördenbeteiligung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung im Juni/Juli 2021 machten lediglich redaktionelle Anpassungen im Lärmaktionsplan erforderlich.


Inhalte
Der Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker (3. Runde) behandelt entsprechend der Empfehlung des Verkehrsministeriums zusätzlich zu den vom Land kartierten Straßen mit Verkehrsbelastungen von mehr als 8.200 Kfz/Tag weitere verkehrsreiche und ggf. lärmrelevante kommunale und klassifizierte Straßen sowie ergänzende Straßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz/Tag.

Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat über die Lärmaktionsplanung in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 beraten und den Lärmaktionsplan 3. Runde mit dem darin enthaltenen Maßnahmenpaket (Planfall 2) beschlossen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet kurzfristige (Umsetzung in den nächsten 5 Jahren) und mittel-/langfristige Maßnahmen (ab 5 Jahren) zur Lärmminderung auf folgenden Straßenabschnitten:

Kurzfristige Maßnahmen – Geschwindigkeitsreduzierungen:
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h am Tag und in der Nacht
Enzberg:
• Kieselbronner Straße (L 1173): zwischen Kieselbronner Str. 134/1 und 18,
• Kieselbronner Straße (L 1173): zwischen Steegerstr. 19 und Kanalstraße.

Lienzingen:
• Friedenstraße (L 1134): zwischen Kirchenburggasse und Zufahrt zur B 35.

Lomersheim:
• Illinger Straße (K 4505): zwischen Illinger Str. 9 und Illinger Str. 93,
• Mühlackerstraße (K 4505): zwischen Kreisverkehr/Lomersheimer Str. und Mühla-ckerstr. 39.

Mühlacker:
• Enzstraße (L 1134): zwischen Pforzheimer Str. (B 10) und ‘Unterm Berg’ (K 4505),
• Goethestraße: zwischen Bahnhofstr. und Pforzheimer Straße,
• ‘Herrenwaag’ (L 1134): zwischen Enzstr. und ‘Herrenwaag’ 20,
• Lienzinger Straße: zwischen Bahnhofstr. und Höhe LIDL,
• Ötisheimer Straße (L 1132): zwischen Ziegelstr. und Pforzheimer Str. (B10),
• Pforzheimer Straße (B 10) zwischen Pforzheimer Str. 96 und Rappstraße,
• Stuttgarter Straße (B 10) zwischen Hindenburgstr. und Uhlandstraße,
• ‘Unterm Berg’ (K 4505): zwischen Enzstr. und ‘Beim St. Peter’.


Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nachts
Mühlacker:

• Lienzinger Straße: zwischen Lienzinger Str. 78 und Kerschensteinerstraße.


Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h Tag und Nacht
Mühlacker

• Pforzheimer Straße (B 10): von Pforzheimer Str. 96 bis 250 Meter westlich.


Bezuschussung passiver Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden
Für die Wohngebäude entlang der Bundes- und Landesstraßen, an denen die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden und die vor dem 01.04.1974 errichtet wurden, bestehen seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe Fördermöglichkeiten passiver Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter).
Informationen dazu sowie die zuständigen Stellen entnehmen Sie hier:

Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe (PDF)
Antragsunterlagen 2021 (PDF)
Ablaufplan der Lärmsanierung (PDF)


Weitere Informationen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen der Lärmsanierung sind abrufbar auf der Internetseite der Regierungspräsidien unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/laerm/


Mittel- und langfristige Maßnahmen - Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Belag:

Mühlacker:
• Bahnhofstraße: zwischen ‘Bei der Drehscheibe’ und Goethestraße,
• Goethestraße: zwischen Bahnhofstraße und Pforzheimer Straße (B 10),
• Enzstraße (L 1134): zwischen Enzstraße 35 und ‘Unterm Berg’ (K 4505),
• ‘Herrenwaag’ (L 1134): zwischen Krumme Gasse und ‘Herrenwaag’ 20,
• Hindenburgstraße: zwischen Hindenburgstraße 22 und Hindenburgstraße 88,
• Lienzinger Straße: zwischen Stettiner Weg und Eckenweiherstraße und zwischen
• Ötisheimer Straße (L 1132) zwischen Ziegelstraße und Pforzheimer Straße (B 10),
• Pforzheimer Straße (B 10): zwischen Pforzheimer Straße 93 und Rappstraße,
• ‘Unterm Berg’ (K 4505) zwischen Enzstraße (L 1134) und ‘Beim St. Peter’.

Enzberg:
• Kieselbronner Straße (L 1173): zwischen Friedhofstr. und Kieselbronner Str. 23.

Lienzingen:
• B 35: zwischen Schelmenwaldstraße 36 und ‘Bei der Frauenkirche’ 6,
• Friedenstraße (L 1134): zwischen Zaisersweiherstraße und Friedenstraße 41,
• Zaisersweiherstraße (L 1134): zwischen Zaisersweiherstraße 19 und Friedenstraße.

Lomersheim:
• Illinger Straße (K 4505): zwischen Mühlackerstraße (K 4505) und Hegelstraße 12,
• Mühlackerstraße (K4505): zwischen Mühlackerstraße 92 und Illinger Straße (K 4505).


Ruhige Gebiete:
Eine neu eingeführte Zielsetzung der Lärmaktionsplanung ist, sog. „Ruhige Gebiete“ gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Im Lärmaktionsplan Mühlacker wurden sowohl größere zusammenhängende Landschaftsräume als auch Stadtoasen in den Siedlungsbereichen ausgewählt.
Gemäß den ermittelten und teils hohen Belastungen dieser Gebiete, die aus städtebaulicher Sicht für ‘Ruhige Gebiete’ ausgewählt wurden, wird deutlich, dass insbesondere für diese ‘lauten’ Gebiete nach Maßnahmen zur Minderung der Geräuschbelastung gesucht werden muss, wenn der Charakter eines Ruhigen Gebietes auch erreicht werden soll. Hier sind insbesondere die Flächen beim Stadtgarten am DRK- Seniorenzentrum, Kißling, Lugwald, aber auch der Friedhof in Lienzingen zu benennen. Demnach eignen sich derzeit 18 der 23 ausge-wählten Gebiete als ‘Ruhige Gebiete’, d. h. der Zielwert von 55 dB(A) wird nicht um mehr als 5 dB(A) überschritten.
Bei möglichen Planungen sollen die Ziele der Lärmaktionsplanung zum Schutz und Ausbau “Ruhiger Gebiete” berücksichtigt werden und im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- und Landschaftsplanung sowie Freiflächenentwicklung weiterentwickelt werden.

Downloads:
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker (3. Runde) können Sie hier herunterladen:

1. Berichterstattung der Stadt Mühlacker zur Lärmaktionsplanung (10seitige Kurzfassung gemäß den EU-Meldevorgaben) (PDF)
2. Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker 3. Runde – Erläuterungsbericht (83 Seiten) (PDF)
3. Anhang – Pläne und Tabelle (38 Seiten, 65 MB) (PDF)
4. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (PDF)
5. Ergebnisse der Bürgerbeteiligung (PDF)

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Umweltplanung
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