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Lärmaktionsplanung der Stadt Mühlacker

Beteiligung am Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker (4. Runde)

Der Lärmaktionsplan (4. Runde) der Stadt Mühlacker gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Mühlacker in Kraft treten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47 d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.

Die Stadt Mühlacker stellt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Lärmaktionsplan der 4. Runde gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) auf. Damit wird der Lärmaktionsplan der 3. Stufe vom 26.10.2021 für den Straßenlärm fortgeschrieben werden.

Der vorliegende Lärmaktionsplan behandelt nicht die Schienenstrecken. Die aktuelle Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat das Eisenbahn-Bundesamt im Juni 2022 veröffentlicht. Die Lärmbelastungen der Bahnstrecken werden im Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker nur nachrichtlich aufgenommen.

Inhalte

Der Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker (4. Runde) behandelt entsprechend der Empfehlung des Verkehrsministeriums zusätzlich zu den vom Land kartierten Straßen mit Verkehrsbelastungen, weitere verkehrsreiche und ggf. lärmrelevante kommunale und klassifizierte Straßen.

Das Maßnahmenpaket beinhaltet sowohl Temporeduzierungen als auch den Einsatz von lärmminderndem Asphalt sowie einer Lärmschutzwand:

Maßnahmen – Geschwindigkeitsreduzierungen:

Maßnahmen - Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
Maßnahmen - Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
Maßnahmen - Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 kmh/h
Maßnahmen - Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 kmh/h

Maßnahmen - Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Belag

Maßnahmen - Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Belag
Maßnahmen - Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Belag

Maßnahmen - Lärmschutzwand

Maßnahmen - Lärmschutzwand
Maßnahmen - Lärmschutzwand

Bezuschussung passiver Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden
Für die Wohngebäude entlang der Bundes- und Landesstraßen, an denen die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden und die vor dem 01.04.1974 errichtet wurden, bestehen seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe Fördermöglichkeiten passiver Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter).
Informationen dazu sowie die zuständigen Stellen entnehmen Sie hier:
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe (PDF)
Antragsunterlagen 2025 (PDF)
Ablaufplan der Lärmsanierung (PDF)

Weitere Informationen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen der Lärmsanierung sind abrufbar auf der Internetseite der Regierungspräsidien unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/laerm/

Downloads:
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker (4. Runde) können Sie hier herunterladen:
Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker 4. Runde (Endbericht) – Textteil (PDF)
Anhang – Pläne und Tabellen (PDF)



Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Planung
Herr Körner
07041 876258
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