Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts. Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt - soweit sich aus der öffentlichen Bekanntmachung nichts anderes ergibt - zum einen durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker und zum anderen hier:
Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
07041 876-259
asiegmund@stadt-muehlacker.de
Raum 239
07041 876-256
wlbrgstdt-mhlckrd
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet Enzberg Teilbereich Süd – 2. Teiländerung – Großflächiger Einzelhandel und Gewerbe“ in Mühlacker-Enzberg sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchzuführen, sind gegeben, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Textteil und Begründung (Fassung vom 27.10.2022) sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 27.10.2022) in der Zeit vom 06.03.2023 bis 06.04.2023 (je einschließlich) öffentlich ausgelegt.
Offenlageunterlagen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Enzberg Teilbereich Süd – 2. Teiländerung – Großflächiger Einzelhandel und Gewerbe“
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
Beschlussvorlage (Sivo) 231/2022
Anlage 1 Rechtsplan vom 27.10.2022
Anlage 2 Textteil vom 27.10.2022
Anlage 3 Begründung vom 27.10.2022
3.1 Anhang I Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls
3.2 Relevanzprüfung Artenschutz
3.3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Beck&Partner
3.4 Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Erweiterung, Dr. Acocella
3.5 Gutachten für ein Einzelhandelskonzept, Dr. Acocella
3.6 Beschluss Einzelhandelskonzept (Sivo 151/2015)
Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 25.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“ sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 07.11.2022 bis einschließlich 16.12.2022.
Am Donnerstag, den 24.11.2022 findet um 19:00 Uhr im Uhlandbau (Uhlandstraße 7, 75417 Mühlacker) eine Bürgerinformationsveranstaltung zur städtebaulichen Planung „Alte Ziegelei“ statt. Die Bürgerinformationsveranstaltung dient der Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der städtebaulichen Planung des Baugebiets „Alte Ziegelei“. Die Öffentlichkeit ist eingeladen Anregungen zu äußern. Wirksame Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf „Alte Ziegelei“ können jedoch nicht in der Bürgerinformationsveranstaltung zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf „Alte Ziegelei“ können wie in der Amtlichen Bekanntmachung vom 29.10.2022 (siehe unten 1a Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage) bekannt gemacht wurde, beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vom 07.11.2022 bis 16.12.2022 (je einschließlich) abgegeben werden.
Offenlageunterlagen zum Bebauungsplan „Alte Ziegelei“
1a Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
1b Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgerinformationsveranstaltung
2. Stellungnahmen - Abwägungsempfehlung aus der frühzeitigen Beteiligung 06.09.2022
3. Planzeichnung vom 30.09.2022
4. Textliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften 30.09.2022
5.1 Begründung Stand vom 30.09.2022
5.2 Umweltbericht Stand vom 30.09.2022
6. Sitzungsvorlage 200/2022
7 Gutachten
7.1 Landesamt für Denkmalpflege: Prospektionsbericht 08.-25.09.2016
7.2 RP Stuttgart Kampfmittelbeseitigungsdienst: Kampfmittel Luftbildauswertung 23.04.2015
7.3a Beck und Partner: Artenschutzrechtliche Prüfung (25.09.2015)
7.3b Beck und Partner: Artenschutzrechtliche Prüfung (03.11.2020)
7.3c Beck und Partner: FFH-Vorprüfung mit Formblatt 3.11.2020 (Anhang zu 7.3b)
7.3d IUS: Fachgutachten zur Speziellen artenschutzrechtliche Untersuchung (25.02.2022)
7.3e Beck und Partner: Erläuterungen zur FFH-Vorprüfung BP Ziegelei mit Formblatt 12.09.2022
7.4 BrennerPlan: Verkehrsgutachten 21.12.2021
7.5 Heine und Jud: Schalltechnische Untersuchung 18.10.2022
7.6a HPC: Orientierende Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen (19.07.2011)
7.6b Geotechnik: Baugrunduntersuchung und Bodenschutzrechtlicher Untersuchungsbericht 29.06.2012 m. Anlagen)
7.6c Geotechnik: Historische Erkundung 22.06.2015 m. Anlagen
7.6c Geotechnik: Historische Erkundung Anhang I
7.6c Geotechnik: Historische Erkundung Anhang II
7.6c Geotechnik: Historische Erkundung Anhang III
7.6d Geotechnik: Orientierende Untersuchung 17.06.2016
7.6e Geotechnik: Baugrunduntersuchung 22.12.2016
7.6f re2area: Abfallrechtlicher und Bodenschutzrechtlicher Untersuchungsbericht 30.10.2020
7.6g re2area Bodenschutztechnische Untersuchung des Untergrunds 01.02.2021 m. Anlagen