Gemäß § 30 UVgO informiert die Stadt Mühlacker hier nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von
ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen werden für die Dauer von drei Monaten veröffentlicht.
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informiert die Stadt Mühlacker hier nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von
Die Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten veröffentlicht.