AA

Vergebene Aufträge nach UVgO und VOB/A

Vergebene Aufträge nach UVgO

Gemäß § 30 UVgO informiert die Stadt Mühlacker hier nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und 
  2. Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb

ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Die Informationen werden für die Dauer von drei Monaten veröffentlicht.

Vergebene Aufträge nach VOB/A

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informiert die Stadt Mühlacker hier nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  2. Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Die Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten veröffentlicht.