Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und ob noch Erschließungsbeiträge und Abwasserbeiträge zu zahlen sind. Ferner erfahren Sie von möglichen, bevorstehenden Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Auskunft aus dem Beitragsregister eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Aus dem formlosen Antrag müssen der Name und die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück) hervorgehen.
Wird der Antrag nicht von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gestellt, so benötigt die antragstellende Person eine Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigen-tümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
Soweit die Bescheinigung für Vertragsverhandlungen benötigt wird, beachten Sie bitte den derzeitigen Bearbeitungszeitraum von ca. 2 Wochen.
Sollten im Einzelfall intensivere Ermittlungen zur Straßenhistorie erforderlich sein, muss gegebenenfalls mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Für die Dienstleistung wird in der Regel eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Die Gebühr bemisst sich an dem tatsächlich entstandenen Aufwand und kann im Einzelfall abweichen.
Planungs- und Baurechtsamt/ Sachgebiet Anliegerbeiträge
Rathaus Kelterplatz 7
07041 876-257
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Öffnungszeiten:
Di, Mi, Do 8 - 12 Uhr