Ratten - Meldung und Bekämpfung
01.07.2026
Vermehrt kam es in den letzten Monaten zu Meldungen bezüglich der steigenden Rattenpopulation in Mühlacker und den Stadtteilen. Da dies nicht nur einen unschönen Anblick darbietet, sondern vielmehr auch eine konkrete Gefährdung für die Einwohner bedeutet, finden Sie hier ausführliche Informationen, was in derartigen Fällen für Betroffene zu tun ist.
Rattensichtungen sind meldepflichtig.
Kontaktieren Sie die Mühlacker Ortspolizeibehörde unter ortspolizeibehoerde@stadt-muehlacker.de.
Ratten stellen laut § 2 Nr. 12 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Gesundheitsschädlinge dar, deren Befall nach § 16 IfSG bei den zuständigen Behörden – hiesig der Ortspolizeibehörde Mühlacker - meldepflichtig ist. Dies gilt vor allem dann, wenn die Gefahr besteht, dass sie Krankheitserreger verbreiten (§ 17 IfSG). Ratten können z. B. Leptospiren, Salmonellen und Trichinose über Kot, Urin und direkten Kontakt mit Lebensmitteln/Gegenständen auslösen, was zu teils schwerwiegenden Infektionskrankheiten führen kann.
Sobald Sie im privaten Raum Ratten sichten, liegt die Beseitigung dieser in der Verantwortung des Eigentümers. Des Weiteren muss unverzüglich eine Meldung an die Ortspolizeibehörde (ortspolizeibehoerde@stadt-muehlacker.de) erfolgen.
Bei einer Sichtung auf öffentlicher Fläche ist dies gleichermaßen bei der Ortspolizeibehörde unverzüglich zu melden, sodass schnellstmöglich entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen geprüft und ggf. eingeleitet werden können.
Um nachhaltig gegen die Ratten vorgehen zu können, werden bei Bedarf Maßnahmen getroffen, die zur Bekämpfung, Verhinderung der Vermehrung sowie Vernichtung der Tiere führen.
Folgende Ansätze können helfen, einen Rattenbefall vorzubeugen:
- Abfallbehälter sollten fest verschlossen sein und bei Bedarf repariert werden.
- Speisereste sollten in der Biotonne entsorgt werden, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Wenn Sie Futterstellen für Haustiere oder Vögel aufstellen, tun Sie dies kontrolliert.
- Damit die Ratten nicht in die Gebäude eindringen können, sollten Gebäudeöffnungen in Bodennähe mit engmaschigen Gittern gesichert werden.
- Füttern Sie keine Tiere in öffentlichem Raum, da die Speisereste Ratten anlocken könnten.
Achten Sie darauf, dass bei der Schädlingsbekämpfung zu keiner Zeit die Gesundheit von Menschen oder geschützten Tieren gefährdet werden darf.

