Stadt Mühlacker setzt artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen um
10. Dez 2024
Die Stadt Mühlacker hat in den Neubaugebieten ‚Ziegelhöhe‘ und ‚Pferchäcker‘ mehrere Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt umgesetzt.
Es handelt sich dabei um sogenannte Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, um die im Zuge der Bebauung notwendigen Eingriffe in den Lebensraum bestimmter Tierarten zu kompensieren.
Im Gebiet ‚Pferchäcker‘ in Lienzingen umfassen diese Maßnahmen unter anderem die Pflanzung einer Heckenstruktur an der L1134, welche als Schutz- und Brutgebiet verschiedene Vogelarten, unter anderem der Goldammer, dienen soll. Die Hecke wurde vorübergehend zum Schutz vor Wildbiss eingezäunt. Weiterhin wurden auf zwei städtischen Flächen im Norden und Süden von Lienzingen Haufen aus Stein und Totholz angelegt, auf denen sich Zaun- und Mauereidechsen sonnen können und in deren Spalten die Tiere Zuflucht finden. Zudem sparen Landwirtinnen und –wirte in Absprache mit der Stadtverwaltung im Umfeld des Plangebietes bei der Bestellung der Felder gewisse Flächen aus. Diese sogenannte „Feldlerchenfenster“ dienen dann als mögliche Nistgebiete für feldbrütende Vogelarten.
Auch für das Baugebiet der ‚Ziegelhöhe‘, nördlich des Bahnhofs Mühlacker, wurden artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt, unter anderem im Bereich der dortigen Lärmschutzanlage. Die dortigen Grünstrukuren stellen nicht nur ein Brutgebiet für Vögel dar, sondern es wurden dort auch Habitate für Zauneidechsen geschaffen. Hierfür hier wurden mehrere Steinhügel, Totholzlagerungen sowie Sandlinsen für Zaunechsen errichtet.
Damit die Ausgleichsmaßnahmen gelingen können, ist es wichtig, dass die verschiedenen Anlagen durch den Menschen weitestgehend ungestört bleiben. Die Stadtverwaltung hat daher im Umfeld der neu durchgeführten Maßnahmen entsprechende Hinweisschilder angebracht, die auf die Art der Anlagen sowie deren Hintergrund und Zweck hinweisen.
Die Stadt Mühlacker bittet die Einwohnerschaft sowie alle Besucherinnen und Besucher, diese Gebiete zu respektieren, Installationen unangetastet zu lassen und die dort lebenden Tierarten nicht zu stören.