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Stadt will eine Prüfung des Schutzes von Grabmälern auf Friedhöfen - gegebenenfalls soll der Schutz erweitert werden

12. Okt 2023

Grabmäler können aus besonderen Gründen - zum Beispiel aufgrund deren künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Bedeutung - unter Denkmalschutz gestellt werden.

Über eine mögliche Erweiterung des Schutzes von Grabmälern auf Friedhöfen in Mühlacker hat sich die Stadtverwaltung mit dem Vertreter des Historisch-Archäologischen Vereins Mühlacker, Wolfgang Rieger, besprochen.

„Das Anliegen der Stadt ist es nun, beim Landesamt für Denkmalpflege eine Prüfung und gegebenenfalls eine Erweiterung des Schutzes von Grabmälern auf Friedhöfen zu ersuchen. Dadurch soll deren kulturelle und geschichtliche Bedeutung langfristig hervorgehoben und erhalten werden. Parallel soll geprüft werden, inwieweit sich eine freiwillige Erhaltung der Grabmäler sinnvoller gestalten könnte, als eine rechtliche Unterschutzstellung der Anlagen“, erklärt der derzeitige erste ehrenamtliche OB-Stellvertreter, Günter Bächle.

Wolfgang Rieger hatte sich zuvor mit Bächle in Verbindung gesetzt und um einen Austausch gebeten. „Mir ging es in meinem Schreiben um den Erhalt eines besonderen Grabmals auf dem Friedhof St. Peter in Mühlacker“, erklärte Rieger in der Besprechung.

Grabmäler können aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz gestellt werden. Ein Grabstein kann aber auch denkmalgeschützt werden, wenn die bestattete Person eine heimatgeschichtliche Bedeutung aufweist.
Solche Grabmäler können dann entweder im Zusammenhang mit dem Friedhof als Sachgesamtheit oder als Kleindenkmäler geschützt werden. „Wird ein Grabmal als schützenswert eingestuft, gehen in diesem Zug die Eigentumsverhältnisse und die damit einhergehende Unterhaltungslast der Anlage auf die Stadt über“, so Günter Bächle.

Nach der geltenden Denkmalliste stehen die Friedhöfe in Großglattbach und der Friedhof an der Andreaskirche in Dürrmenz bereits als sogenannte Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Daher sind die historischen Grabsteine in diesen Friedhofsanlagen auch denkmalgeschützt. In Mühlhausen, Enzberg und Lienzingen stehen dagegen nur einzelne Teile der jeweiligen Friedhofsanlagen unter Denkmalschutz (z.B. die Mauer oder das Kriegerdenkmal).
Das Umwelt- und Tiefbauamt verfügt bereits über einen Ordner, in welchem eine Sammlung von erhaltenswerten Grabmälern enthalten ist.

Das Umwelt- und Tiefbauamt informiert die Eigentümer explizit darüber, wenn bei Gräbern von besonderer Bedeutung die Belegungsfrist ausläuft.

Grab von Otto Schneider aus der Lienzinger Brauereifamilie Schneider
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Grab des Ehrenbürgers und Fabrikants Friedrich Münch
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