17. Feb 2023
Zum Jahresanfang startet die Ausgabe der Landesfamilienpässe mit Gutscheinkarte für das Jahr 2023.
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, derzeit insgesamt 22mal im Jahr unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Dies gilt z. B. für
- Schloss Heidelberg,
- Staatsgalerie Stuttgart,
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz,
- Technoseum in Mannheim oder
- ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern
(dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher
Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit
mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit
mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens
einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhaber eines Familienpasses aus den vergangenen Jahren können bei Fortbestehen der genannten Voraussetzungen die neue Gutscheinkarte 2022 im Einwohneramt der Stadt Mühlacker oder beim jeweiligen Stadtteilrathaus abholen. Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen dort beantragen.
Unter den weiterführenden Links zu dieser Mitteilung finden Sie die Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.
Passinhaber/innen sind im Jahr 2023 zudem zu je einem einmaligen kostenfreien Eintritt in das Hallenbad Mühlacker und in das Freibad Mühlacker berechtigt. Ein entsprechender Gutschein wird bei der Beantragung des Landesfamilienpasses beim Einwohnermeldeamt oder den Stadtteilrathäusern mit ausgegeben.
Weiterführende Links:
Aktuelle Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg (PDF" target="_blank">PDF)
Aktuelle Liste aller teilnehmenden nicht staatlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg (PDF" target="_blank">PDF)
Flyer „Informationen zum Landesfamilienpass“ (PDF" target="_blank">PDF)