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Die Stadtverwaltung Mühlacker lässt die Vergabe des Auftrags zum Bau des Fahrradparkhauses nun auch extern juristisch prüfen

01. Sep 2023

Das entschied am heutigen Freitag der amtierende Oberbürgermeister Günter Bächle, teilte die Stadtverwaltung schriftlich mit.

Die Stadtverwaltung Mühlacker lässt die Vergabe des Auftrags zum Bau des Fahrradparkhauses nun auch extern juristisch prüfen.

Das entschied am heutigen Freitag der amtierende Oberbürgermeister Günter Bächle, teilte die Stadtverwaltung schriftlich mit. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt legte – wie berichtet - am Donnerstag in einer von Bächle geleiteten Runde von Vertretern der Fraktionen und Mitarbeitenden der Verwaltung das Ergebnis seiner Untersuchungen vor. Die Leiterin des Amtes, Ellen de Witte, hatte die Reduzierung der Lenkräderbreite gegenüber der Ausschreibung erstmals entdeckt, ging als unabhängige Prüfungsinstanz im Auftrag des OB der Sache nach, nahm zusammen mit dem Leiter des Umwelt- und Tiefbauamtes der Stadt, Holger Weyhersmüller, die Akten unter die Lupe. Die Verwaltung legte alle Unterlagen auch der Öffentlichkeit gegenüber offen und kommunizierte offen.

Das RPA: „Aus unserer Sicht war die tatsächlich nicht einzuhaltende Boxengröße kein Ausschlusskriterium, weshalb die Ausschreibung nicht aufgehoben wurde. Da der Vertrag mit geänderten Größen geschlossen wurde, scheint vergaberechtlich kein Verstoß vorzuliegen. Es stellt sich die Frage nach einer Täuschung der Stadtverwaltung bezüglich der Nutzbarkeit auch bei einer Lenkerbreite von 85 auf 75 Zentimeter.“ V/Locker gab an, selbst bei 75 Zentimeter könnten 95 bis 98 Prozent der Fahrräder in die Anlage am Bahnhof eingestellt werden. Laut Bürgermeister Winfried Abicht, der sich heute telefonisch aus dem Urlaub zu dem Fall meldete, war Hauptargument von V/Locker, dass auch bei anderen automatische Fahrradgaragen wie Heilbronn und Offenburg maximal 75 Zentimeter Lenkerbreite ausreichen würden. Das habe letztlich überzeugt. Deshalb habe die Stadtverwaltung der Reduzierung um 10 Zentimeter zugestimmt, zumal seinerzeit keine Boxen für eine Breite von 85 Zentimeter auf dem Markt gewesen seien. V/Locker war einziger Bieter.
„Hat V /Locker richtig beraten?“ Damit kein Hauch von Zweifel aufkommt und später nicht behauptet werden kann, es seien nicht alle Prüfmöglichkeiten genutzt worden, lassen wir diese und andere Fragen extern durch Juristen prüfen. Dies geschehe auch im Einklang mit dem RPA. Schneider-Stellvertreter Bächle hat die Verwaltung entsprechend beauftragt.

Die Stadtverwaltung gibt zu bedenken: Das Radhaus wurde ursprünglich für Fahrräder mit einer maximalen Lenkerbreite von 85 cm ausgeschrieben, um möglichst vielen Radfahrern die Nutzung der Anlage zu ermöglichen. Keines der abgegebenen Angebote ließ aber die Nutzung durch Fahrräder mit einer Lenkerbreite über 75 cm zu. Die Alternative zu der installierten und in Betrieb befindlichen Anlage, die max. 75 cm Lenkerbreite zulässt, wäre deshalb nicht etwa eine Anlage gewesen, die eine größere Lenkerbreite zulässt. Die Alternative zu einer Anlage mit auf 75 cm limitierter Lenkerbreite wäre stattdessen gewesen, auf die Anlage zu verzichten. Dies hätte nicht zu einem Ausschluss von 5, 10 oder 15 Prozentsondern von 100 Prozent aller potenziellen Nutzer geführt.
Inzwischen gehen bei der Stadtverwaltung auch Anregungen ein, verbunden mit dem Lob für den Bau. „Es war eine gute Idee ein Parkhaus für Fahrräder zu bauen. Es gibt immer mehr hochpreisige Räder, die sicher untergestellt werden müssen,“ zitiert die Verwaltung. Allerdings sei bei einem solch neuen Projekt noch nicht alles perfekt. So regten Fahrradfahrer an, die Informationen zu verbessern: Am Parkhaus sind keine Angaben über Größe der Räder angebracht, die Buchung zur Benützung nur mit Smartphone sei nicht allen bewusst, die Buchung sei sehr zeitaufwendig. OB-Stellvertreter Günter Bächle und Amtsleiter Holger Weyhersmüller sagten zu, allen Anregungen zügig nachzugehen. Auch hier ist die Stadtverwaltung offen. Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden kann.