Entschädigungsanträge nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich jetzt: