Ab Sonntag, 8. November, gilt die neue Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg. Die wichtigste Änderung: Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssen sich in eine auf 10 Tage verkürzte häusliche Quarantäne begeben. Die neue Verordnung berücksichtigt weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht.