Wasserturm
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An-, Um- und Abmeldung bei der SWM

Wenn Sie als neuer Kunde in unser Versorgungsgebiet ziehen oder innerhalb umziehen oder aus unserem Versorgungsgebiet wegziehen, können Sie sich wegen der erforderlichen Vertrags- und Abrechnungsmodalitäten in unserer Verbrauchsabrechnung informieren, uns anrufen (07041/87 65 51 - 53) - oder Sie können dies direkt hier im Internet tun.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Anmeldung


Wir freuen uns, Sie als neuen Kunden bei der SWM begrüßen zu können. Wir versorgen Sie in der großen Kreisstadt Mühlacker mit Elektrizität, Erdgas, Trinkwasser und Wärme. Ihren Verbrauch rechnen wir einmal jährlich ab. Dazwischen erheben wir auf der Basis des Vorjahresverbrauchs elf gleichbleibende Abschlagszahlungen. Im Dezember werden von uns die Zähler abgelesen und im Januar geht Ihnen dann die Jahresverbrauchsabrechnung zu.

Unten finden Sie - Ihre Anmeldung zum...- . Wir bitten Sie dieses Formular vollständig auszufüllen und an uns abzusenden. Damit Sie sich nicht monatlich um die Bezahlung Ihrer Abschläge kümmern müssen, empfehlen wir Ihnen, sich dem bequemen Bankabbuchungsverfahren anzuschließen und Ihre Bankverbindung mit aufzuführen.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns bereits jetzt recht herzlich.

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Abmeldung


Wenn Sie umziehen, bitten wir Sie nicht zu vergessen, Ihren Versorgungsvertrag mit der SWM zu kündigen. Ansonsten bleibt das Vertragsverhältnis bestehen und Sie sind weiterhin für die Begleichung der anfallenden Energiekosten zuständig.

Die Schlußablesung kann von uns vorgenommen werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, daß Sie uns freien Zugang zu den Meßinstrumenten verschaffen.

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie die Endablesung auch selbst - möglichst mit dem Nachmieter oder dem Vermieter - durchführen. Bitte tragen Sie in diesem Fall die Stände sowie die sonstigen von uns benötigten Informationen in das Formular unten ein und senden Sie es ab. Wir werden dann Ihren derzeitigen Versorgungsvertrag unverzüglich auflösen und Ihnen die Endabrechnung zustellen.

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