Öffentliche Bekanntmachung
Vertragsanpassung an neue Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas
Am 08. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) und mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2006 I. S. 2391 vom 26. Oktober 2006).
Allen Kunden, deren Lieferungsverträge für Strom und Gas bereits vor dem 13. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, teilen wir hiermit gemäß § 23 Abs. 1 StromGVV/GasGVV mit, dass die Regelungen der StromGVV und GasGVV mit Wirkung von auf den morgigen Tag an gelten. Die StromGVV und GasGVV werden damit Bestandteil der bestehenden Strom- und Gaslieferungsverträge Grundversorgung der Stadtwerke Mühlacker GmbH.
Für alle Kunden, deren Lieferungsverträge für Strom und Gas seit dem 13. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, gelten die StromGVV bzw. GasGVV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Gerne stehen wir Ihnen unter (07041) 87 65-53 oder 87 65-54 für Ihre Rückfragen zur Verfügung.
Mühlacker, 09. Februar 2007
Treffpunkt Mühlacker (www.muehlacker.de)
