Öffentliche Bekanntmachung
Vertragsanpassung an neue Anschlussverordnungen für Niederspannung und Niederdruck
Zum 08. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) und für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2006 I. S. 2447 vom 01. November 2006).
NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV/AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13. Juli 2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge, die seit dem 13. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV/NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Gerne stehen wir Ihnen unter (07041) 87 65-41 für Ihre Rückfragen zur Verfügung.
Mühlacker, 09. Februar 2007
Treffpunkt Mühlacker (www.muehlacker.de)
