Städtische Förderung für bauwillige Familien

Die Stadt Mühlacker gewährt bauwilligen Familien, Alleinerziehenden und auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften beim Kauf eines städtischen Grundstückes (oder Hauses) - je Kind unter 18 Jahren - als Förderung einen Nachlass von 5.000,-- EUR auf den Gesamtkaufpreis.

Die Kinder müssen zum Haushalt der Erwerber gehören, der Bonus ist an eine - durch Wiederkaufsrecht gesicherte - Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertrag gebunden.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Stadt Mühlacker, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Kelterplatz 7, Herrn Frank Birnzain, Telefon 07041/876 204, E-Mail: fbirnzain@stadt-muehlacker.de.