Trockenmauerprogramm der Stadt Mühlacker
Förderrichtlinien
über die Gewährung von Zuschüssenzur Wiederherstellung von Trockenmauern
in den Trockenmauergebieten der Stadt Mühlacker
1. Förderziel
Die Stadt Mühlacker fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Wiederherstellung von Trockenmauern. Die Förderung gilt in den Trockenmauergebieten der Stadt Mühlacker im Enztal, seinen Nebentälern und den Lienzinger Weinbergen. Die Wiederherstellung der Trockenmauern dient dem Erhalt der landschaftsprägenden, kulturhistorisch bedeutsamen und ökologisch äußerst wertvollen Trockenmauerlandschaften. Mit der Förderung soll ein Anreiz für Privatpersonen zur Sanierung von Trockenmauern gegeben werden. Die wiederhergestellten Trockenmauern werden als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme dem Ökokonto der Stadt Mühlacker angerechnet oder einem speziellen Eingriffsvorhaben direkt zugeordnet.
2. Fördermaßnahmen
Gefördert wird die fachgerechte Anlage bzw. Wiederherstellung von Trockenmauern ab 5 Quadratmetern Mindestumfang wie folgt:
2.1 Bis zu 70 % der Steinmaterial-Kosten.
2.2 Bis zu 50,- EUR Aufwandsentschädigung pro Quadratmeter Ansichtsfläche Trockenmauer zum Aufsetzen der Mauer, unabhängig davon, ob die Arbeiten in Fremdvergabe oder Eigenleistung erfolgen.
2.3 Bei schwer zugänglichen Mauern können die Kosten für einen Lastenaufzug bis zu 100 % gefördert werden.
3. Fördervoraussetzungen, Verfahren und Abwicklung
3.1 Die Zuschüsse werden nur auf Antrag und nach Bewilligung gewährt. Die Leistungen der Stadt Mühlacker haben freiwilligen Charakter. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht. Die Gewährung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt. Übersteigt das Volumen der Anträge die bereitgestellten Mittel, erfolgt die Auszahlung in der Reihenfolge der gestellten Mittel. Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, eine fachlich sinnvolle Auswahl aus beantragten Trockenmauern zu treffen.
3.2 Ein Doppelbezuschussung wird ausgeschlossen: Vorhaben, welche nach der Landschaftspflegerichtlinien oder anderen Förderprogrammen gefördert werden, können über die Förderrichtlinien der Stadt Mühlacker nicht bezuschusst werden.
3.3 Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt nach Abnahme der Maßnahme durch die Stadt und Vorlage der Rechnungen. Nur bei fachgerecht wiederhergestellten Trockenmauern werden die Zuschüsse ausgezahlt.
3.4 Der Antragsteller willigt ein, dass die wiederhergestellte Trockenmauer vollständig als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme auf das Ökokonto der Stadt Mühlacker angerechnet oder einem speziellen Eingriffsvorhaben zugeordnet wird.
3.5 Die Stadtverwaltung behält sich bei Nichtbeachtung der Fördervoraussetzungen eine Rückforderung bereits gewährter Fördermittel vor.
Förderanträge liegen an der Infotheke des Rathaus Mühlacker sowie in den Stadtteil-Rathäusern aus. Förderanträge können ab sofort bei der Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker, Fax 07041 / 876-269, gestellt werden.
Eine PDF-Version des Antrages mit den Förderrichtlinien zum Ausfüllen am Bildschirm und Ausdrucken finden Sie auch hier.
Auskünfte erteilt:
Annette Kusche
Planungs- und Baurechtsamt
Tel. 07041 / 876-255

