Förderprogramm Begrünung Kernstadt
Die Stadt Mühlacker unterstützt im Rahmen der ihr zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel die Bemühungen ihrer Bürger vorher entsiegelte
Hofflächen zu bepflanzen sowie Gebäudefassaden zu begrünen. Durch die Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken soll die ökologische Qualität und klimatische Situation verbessert, die Umgebung von Wohnungen, Geschäften und Arbeitsstätten verschönert und ihre Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit erhöht werden.
1. Förderziel und Fördergebiet
Die Stadt Mühlacker unterstützt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Bemühungen ihrer Bürger vorher entsiegelte Hofflächen zu bepflanzen sowie Gebäudefassaden zu begrünen.
Durch die Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken soll die ökologische Qualität und klimatische Situation verbessert, die Umgebung von Wohnungen, Geschäften und Arbeitsstätten verschönert und ihre Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit erhöht werden.
Das Fördergebiet umfasst die erweiterte Innenstadt Mühlacker und den Ortskern Dürrmenz und damit die dicht bebauten Gebiete der Kernstadt (siehe Plan).
2. Förderfähige Maßnahmen
Gefördert wird die fachgerechte und erstmalige Herstellung von Flächen mit einer Mindestgröße von 10 qm. Die Förderobergrenze beträgt 2.000,- EUR pro Grundstück.
2.1 Anlage von Pflanzflächen mit standortheimischen Gehölzen (Hecke, flächenhafte Gehölzpflanzung oder Solitärgehölz) mit 10,- EUR pro qm auf vorher entsiegelten Flächen und bei Auswahl der Gehölze laut Pflanzliste der Stadt Mühlacker „Mehr Natur in Mühlacker“.
2.2 Pflanzung standortheimischer Laubbäume mit 30% der Pflanzkosten (Pflanzgut, Pflanzarbeit, Befestigungsmaterialien) und max. 100,-EUR pro Baum auf vorher entsiegelten Flächen und bei Auswahl der Gehölze nach Pflanzliste der Stadt Mühlacker „Mehr Natur in Mühlacker“.
2.3 Begrünung von Fassaden bestehender Gebäude mit max. 30 % der Pflanzkosten (Pflanzgut, Pflanzarbeit, Kletterhilfe) und bei Auswahl der Gehölze laut Pflanzliste der Stadt Mühlacker „Mehr Natur in Mühlacker“.
Fördervoraussetzungen, Verfahren und Abwicklung
3.1 Die Zuschüsse werden auf Antrag auf dem vorgesehenen Vordruck und nach Bewilligung gewährt. Eine Planskizze mit allen erforderlichen Angaben (Maße, Pflanzstandorte und Pflanzenauswahl) ist Bestandteil des Antrages.
3.2 Anträge stellen können Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte, Mieter und Mietergemeinschaften (jeweils mit Einverständnis des Eigentümers).
3.3 Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt nach Abnahme der Maßnahme durch die Stadt und Vorlage der Rechnungen. Nur bei fachgerechter Anlage der Flächen werden die Zuschüsse ausgezahlt.
3.4 Die Fläche muss langfristig (mind. 10 Jahre) erhalten und gepflegt werden. Abgängige Pflanzungen sind zu ersetzen.
3.5 Ein Doppelbezuschussung wird ausgeschlossen: Vorhaben, welche nach anderen Förderprogrammen gefördert werden, können über die Förderrichtlinien des Begrünungsprogramms der Stadt Mühlacker nicht bezuschusst werden.
3.6 Nicht förderfähig sind Pflanzverpflichtungen, die sich aus dem geltenden Baurecht u. ä. ergeben oder als zwingende Auflage von Baugenehmigung gefordert werden.
3.7 Die Leistungen der Stadt Mühlacker haben freiwilligen Charakter. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht. Die Gewährung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt. Übersteigt das Volumen der Anträge die bereitgestellten Mittel, erfolgt die Auszahlung in der Reihenfolge der gestellten Mittel. Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, eine fachlich sinnvolle Auswahl aus beantragten Maßnahmen zu treffen.
3.8 In begründeten Fällen können Zuschüsse auch außerhalb des Fördergebietes der erweiterten Innenstadt Mühlacker und des Ortskernes Dürrmenz gewährt werden.
3.9 Die Stadtverwaltung behält sich bei Nichtbeachtung der Fördervoraussetzungen eine Rückforderung bereits gewährter Fördermittel vor.
Unterlagen zum Förderprogramm (Förderrichtlinien, Plan des Fördergebietes, Antragsformular) sowie die Pflanzliste der Stadt Mühacker „Mehr Natur in Mühlacker“ (2005) liegen an der Infotheke des Rathaus Mühlacker aus und sind im Internet auf der Homepage der Stadt Mühlacker hier abrufbar:
Auskünfte erteilen:
Annette Kusche, Planungs- und Baurechtsamt, Tel. 07041 / 876-255
Inga Gallob, Umwelt- und Tiefbauamt, Tel. 07041 / 876-293
Förderrichtlinien
über die Gewährung von Zuschüssen zur Anlage von Grünflächen und zur Fassadenbegrünung auf privaten Grundstücken in der erweiterten Innenstadt Mühlacker und im Ortskern Dürrmenz1. Förderziel und Fördergebiet
Die Stadt Mühlacker unterstützt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Bemühungen ihrer Bürger vorher entsiegelte Hofflächen zu bepflanzen sowie Gebäudefassaden zu begrünen.
Durch die Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken soll die ökologische Qualität und klimatische Situation verbessert, die Umgebung von Wohnungen, Geschäften und Arbeitsstätten verschönert und ihre Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit erhöht werden.
Das Fördergebiet umfasst die erweiterte Innenstadt Mühlacker und den Ortskern Dürrmenz und damit die dicht bebauten Gebiete der Kernstadt (siehe Plan).
2. Förderfähige Maßnahmen
Gefördert wird die fachgerechte und erstmalige Herstellung von Flächen mit einer Mindestgröße von 10 qm. Die Förderobergrenze beträgt 2.000,- EUR pro Grundstück.
2.1 Anlage von Pflanzflächen mit standortheimischen Gehölzen (Hecke, flächenhafte Gehölzpflanzung oder Solitärgehölz) mit 10,- EUR pro qm auf vorher entsiegelten Flächen und bei Auswahl der Gehölze laut Pflanzliste der Stadt Mühlacker „Mehr Natur in Mühlacker“.
2.2 Pflanzung standortheimischer Laubbäume mit 30% der Pflanzkosten (Pflanzgut, Pflanzarbeit, Befestigungsmaterialien) und max. 100,-EUR pro Baum auf vorher entsiegelten Flächen und bei Auswahl der Gehölze nach Pflanzliste der Stadt Mühlacker „Mehr Natur in Mühlacker“.
2.3 Begrünung von Fassaden bestehender Gebäude mit max. 30 % der Pflanzkosten (Pflanzgut, Pflanzarbeit, Kletterhilfe) und bei Auswahl der Gehölze laut Pflanzliste der Stadt Mühlacker „Mehr Natur in Mühlacker“.
Fördervoraussetzungen, Verfahren und Abwicklung
3.1 Die Zuschüsse werden auf Antrag auf dem vorgesehenen Vordruck und nach Bewilligung gewährt. Eine Planskizze mit allen erforderlichen Angaben (Maße, Pflanzstandorte und Pflanzenauswahl) ist Bestandteil des Antrages.
3.2 Anträge stellen können Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte, Mieter und Mietergemeinschaften (jeweils mit Einverständnis des Eigentümers).
3.3 Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt nach Abnahme der Maßnahme durch die Stadt und Vorlage der Rechnungen. Nur bei fachgerechter Anlage der Flächen werden die Zuschüsse ausgezahlt.
3.4 Die Fläche muss langfristig (mind. 10 Jahre) erhalten und gepflegt werden. Abgängige Pflanzungen sind zu ersetzen.
3.5 Ein Doppelbezuschussung wird ausgeschlossen: Vorhaben, welche nach anderen Förderprogrammen gefördert werden, können über die Förderrichtlinien des Begrünungsprogramms der Stadt Mühlacker nicht bezuschusst werden.
3.6 Nicht förderfähig sind Pflanzverpflichtungen, die sich aus dem geltenden Baurecht u. ä. ergeben oder als zwingende Auflage von Baugenehmigung gefordert werden.
3.7 Die Leistungen der Stadt Mühlacker haben freiwilligen Charakter. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht. Die Gewährung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt. Übersteigt das Volumen der Anträge die bereitgestellten Mittel, erfolgt die Auszahlung in der Reihenfolge der gestellten Mittel. Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, eine fachlich sinnvolle Auswahl aus beantragten Maßnahmen zu treffen.
3.8 In begründeten Fällen können Zuschüsse auch außerhalb des Fördergebietes der erweiterten Innenstadt Mühlacker und des Ortskernes Dürrmenz gewährt werden.
3.9 Die Stadtverwaltung behält sich bei Nichtbeachtung der Fördervoraussetzungen eine Rückforderung bereits gewährter Fördermittel vor.
Unterlagen zum Förderprogramm (Förderrichtlinien, Plan des Fördergebietes, Antragsformular) sowie die Pflanzliste der Stadt Mühacker „Mehr Natur in Mühlacker“ (2005) liegen an der Infotheke des Rathaus Mühlacker aus und sind im Internet auf der Homepage der Stadt Mühlacker hier abrufbar:
- Antragsformular mit Förderrichtlinien als PDF-Datei
- Plan des Fördergebietes als PDF-Datei (PDF - 3,0 MB)
- Broschüre "Mehr Natur in Mühlacker" mit Pflanzliste (PDF - 700 kB)
Auskünfte erteilen:
Annette Kusche, Planungs- und Baurechtsamt, Tel. 07041 / 876-255
Inga Gallob, Umwelt- und Tiefbauamt, Tel. 07041 / 876-293

