Politik

Rathaus vom Kelterplatz aus gesehenAn dieser Stelle finden Sie alles was die politische Arbeit in der Stadt Mühlacker betrifft.

Eine Gemeinde verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. So steht es in Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und in Artikel 71 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Entscheidungen treffen der Gemeinderat und der Oberbürgermeister (in dessen Vertretung der Bürgermeister).

Wie sich der Gemeinderat zusammensetzt können Sie hier nachlesen.

Wenn Sie wissen möchten, wer Sie auf anderen Ebenen vertritt: Über die Kreisräte aus Mühlacker und die gewählten/zuständigen Abgeordneten des Landtags, Bundestags und Europaparlaments können Sie sich ebenfalls hier informieren.